Die Wal- und Delfinschutzorganisationen WDCS/München und OceanCare (Schweiz) haben vor einiger Zeit ihre Mitglieder sowie alle Wal- und Delfinfreunde gebeten, sich an einer Unterschriftenaktion zum Schutz der Meere zu beteiligen. Die zusammengetragene E-Mail-Sammlung wurde dann an das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gesendet. Im Juli veröffentlichte das BMU nun eine Stellungnahme, die ich hier in Kurzform wiedergeben möchte.
Stellungnahme von BMU und BMELV
Das BMU und das BMELV erhalten in den letzten Wochen eine Vielzahl gleichlautender E-Mails, in denen die Bundesminister Altmaier und Aigner aufgefordert werden, sich für ein gutes Management von Meeresschutzgebieten einzusetzen.
Belastungen des Meeres
* Die Nutzung der Meere und die Schutzbemühungen klaffen weit auseinander. Sowohl aktive Nutzungen als auch der Missbrauch der Meere als Senke haben vielfach Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Zu den prominentesten gehören Fischerei, Schifffahrt sowie der Abbau von Rohstoffen und die Energiegewinnung.
* Weitere Belastungen, die sich erheblich auf die Meere und ihre Biodiversität auswirken, gehen vom Lande aus. Es handelt sich dabei um direkte und indirekte Einträge von Schadstoffen, insbesondere Schwermetallen und chemischen Stoffen, sowie übermäßige Nährstoffeinträge. Auch die zunehmende Vermüllung der Meere geht im Wesentlichen vom Lande aus. Darüber hinaus tragen jedoch auch Fischerei und Schifffahrt in nennenswertem Maße dazu bei.
Fischerei
Die Bundesrepublik Deutschland hat einen großen Teil ihrer Meeresflächen – rund 43 % in der Nordsee und ca. 51 % in der Ostsee – als Schutzgebiete ausgewiesen. Die Beschränkung der Fischerei kann nur im 12-Seemeilen-Raum vor der Küste erfolgen. Jede Fischereiaktivität außerhalb dieses Raumes untersteht nicht der Kontrolle der Bundesrepublik Deutschland.
Artenschutz
* Seit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2010 erstrecken sich die Vorschriften des Artenschutzes (§§ 44 ff. BNatSchG) nicht nur auf die deutschen Küstengewässer, sondern auch auf die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ, jenseits von 12 Seemeilen). Derzeit steht insbesondere die Sicherstellung des Artenschutzes bei der Genehmigung und der Errichtung nach alter Rechtslage genehmigter Offshore-Windparks im Fokus.
* Aktuell werden Maßnahmen zum Schutz von Schweinswalen in Nord- und Ostsee entwickelt. Insbesondere bei der schallintensiven Rammung von Offshore-Windkraftanlagen besteht das Risiko der dauerhaften Verletzung der Hörorgane der Tiere („Verletzung-“ und „Tötungsverbot“ für gesetzlich geschützte Arten). Diese und andere streng geschützte Arten sind während der (hier relevanten) Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Wanderungszeiten hinreichend zu schützen, damit sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtert („Störungsverbot“).
Internationale Gewässer
Problematisch ist insbesondere, dass es für Hochseegebiete an einem klaren rechtlichen Rahmen für den Schutz der biologischen Vielfalt mangelt. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen hat keine klaren und einheitlichen Naturschutzregelungen für Gebiete jenseits der 200-Seemeilen-Zone. Abhilfe könnte hier ein Durchführungsübereinkommen schaffen, dass die bestehenden Regeln des Seerechtsübereinkommens ergänzt und einen verlässlichen Rechtsrahmen setzt. Hierfür setzt sich Deutschland zusammen mit den anderen Mitgliedsstaaten der EU seit Jahren ein – sowohl bei den Vereinten Nationen, als auch auf dem jüngsten Rio+20-Gipfel.
Offshore-Windenergie
* Die Bundesregierung hat durch die Verabschiedung der Raumordnungspläne für die AWZ-en der Nord- und Ostsee sichergestellt, dass Offshore-Windparks nicht in den Schutzgebieten (zum Beispiel Vogelschutzgebieten) errichtet werden. Das BMU erarbeitet derzeit ein Schallschutzkonzept, welches neben wissenschaftlich begründeten Grenzwerten auch zeitlich und räumlich differenzierte Maßnahmen zum Schutz der Schweinswale beinhaltet.
* Das BMU fördert darüber hinaus im großen Umfang Vorhaben zur Vermeidung und Minderung von Rammschall, der während der Bauarbeiten bei der Gründung von Windkraftanlagen entsteht.
Schifffahrt
* Ab 2020 wird der Schwefelgehalt – vorbehaltlich der Ergebnisse der Überprüfung der Kraftstoffverfügbarkeit in 2018 – weltweit auf 0,5 % begrenzt. Dadurch wird für die Seeschifffahrt grundsätzlich der Umstieg von Schweröl auf emissionsärmere Destillate erforderlich.
* Durch die Senkung des Schwefelgehalts werden die Schwefeldioxidemissionen aus dem Schiffsverkehr in Schwefelemissions-Überwachungsgebieten wie Nord- und Ostsee schätzungsweise um mehr als 90 % und die Partikelemissionen um mehr als 75 % zurückgehen. Dadurch wird ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet. Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag und hat sich in der Ratsarbeitsgruppe Umwelt u.a. dafür ausgesprochen, dass aus Wettbewerbs- und Umweltgründen die strengeren Grenzwerte für den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen in Schwefelemissions-Überwachungsgebieten auch in den Hoheitsgewässern und ausschließlichen Wirtschaftszonen der Mitgliedsstaaten außerhalb der Schwefelemissions-Überwachungsgebiete gelten sollen.
(Quellen: BMU und WDCS)