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Noch mehr tote Schweinswale


Die Sprengung der Grundminen in der Ostsee im August 2019 war offenbar nicht rechtens. (Siehe dazu auch Meeresakrobaten-Beitrag vom 25. November 2019.)

Schweinswal
(Foto: Frank Blache)

Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten.

Sprengung im Naturschutzgebiet

Im Naturschutzgebiet Fehmarnbelt (Ostsee) wurden im vergangenen Sommer 39 Grundminen gesprengt. Danach wurden über mehrere Wochen hinweg 30 tote Schweinswale angespült. (Zunächst war von 18 Tieren die Rede.)

Schweinswale sind streng geschützt. Ob sie an den Sprengungen zugrunde gingen oder ob ihr Tod eine andere Ursache hat, wird derzeit an der tierärztlichen Hochschule Hannover untersucht.

Fest steht allerdings, dass die Sprengungen in dieser Weise hätten nicht vorgenommen werden dürfen. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt nämlich vor, dass die Naturschutzbehörden in solchen Fällen vorab unterrichtet werden müssen.

Die Bundeswehr hat ihr Vorgehen bereits als Fehlhandlung eingeräumt.

Alle Lebewesen im Umkreis von 30 Metern sterben

Die Sprengung einer Grundmine reißt einen 1,5 Meter tiefen und fünf Meter breiten Krater in den Boden. In einem Umkreis von zehn bis 30 Metern sterben alle Lebewesen.

Beteiligung von Naturschutzbehörden hat besondere Relevanz

Auch von NATO-Truppen hätte die Regelung eingehalten werden müssen, sagt die Grünen-Abgeordnete Steffi Lemke. „Von besonderer Relevanz ist dabei die Pflicht zur Beteiligung der Naturschutzbehörden, aber auch die Einhaltung des artenschutzrechtlichen Tötungs- und Verletzungsverbotes. Beide Punkte scheinen nach den vorliegenden Erkenntnissen bei den Sprengungen vor Fehmarn im Sommer 2019 vom NATO-Verband ignoriert worden zu sein.“

Blasenschleier

Man hätte dafür Sorge tragen müssen, dass die Druckwellen rund um das Sprenggebiet abgeschwächt werden, was u.a. durch einen Blasenvorhang berwerkstelligt werden kann.

Das Bundesumweltministerium versicherte nun, dass man bei einer möglichen erneuten Sprengung die zuständigen Naturschutzbehörden im Vorfeld informieren würde. So könne man ein geeignetes Verfahren abstimmen.
(Quelle: Tagesschau)

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