Die Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS/München hat gestern eine erfreuliche Meldung veröffentlicht.
Nach langem Ringen, zahlreichen Diskussionen etc. hat nun der Deutsche Bundestag am 10. Juni 2010 einen Mehrparteien-Entschließungsantrag angenommen, der die Positionierung Deutschlands für die Verhandlungen bei der Tagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) und auch innerhalb der Europäischen Union zur Findung einer gemeinsamen Position festlegt.
Fangquoten = 0
Der Antrag enthält zahlreiche Punkte (siehe unten), das größte Gewicht hat jedoch der Beschluss, dass einem „Kompromissvorschlag“ nur dann zugestimmt werden kann, wenn am Ende einer übergangsfrist die Walfangaktivitäten beendet werden und somit die Fangquoten „0“ sind.
Kein Handel mit Walprodukten
Darüber hinaus drängt Deutschland darauf, dass die Walfangstaaten ihre Vorbehalte gegen das Handelsverbot mit Walprodukten fallen lassen, um sich keine Hintertüren offen zu lassen. Dies sind wichtige und lobenswerte Eckpunkte für jegliche weiteren Verhandlungen.
EU-Position weiterhin offen
Offen bleibt jedoch, wie sich nun die Europäische Union positionieren wird. Der Umweltministerrat tagt am 11. Juni.
(Quelle: WDCS)
Im Folgenden Auszüge aus dem „Antrag der Fraktionen“:
Der Deutsche Bundestag würdigt in einer elektronischen Vorab-Fassung mit dem Titel „Konsequenten Walschutz fortsetzen und verbessern“ den Versuch, zu einem Kompromiss zu gelangen, und unterstützt folgende in dem IWC-Vorschlag (siehe dazu MA-News vom 23. Mai 2010) enthaltene Elemente zur Verbesserung des Walschutzes:
* Die Ausweisung eines neuen südatlantischenWalschutzgebietes,
* die Gründung eines Schutzprogramm-Komitees,
* die Anerkennung nicht-tödlicher Nutzungsformen und des Wertes von Walen und
* die Verbesserung der Teilhabe von Nichtregierungsorganisationen.
Insgesamt wird der Kompromissvorschlag jedoch dem Ziel, den Walschutz weltweit zu verbessern, in seiner jetzigen Fassung nicht gerecht. Der vorliegende Kompromissvorschlag
* nimmt die Einführung von Fangquoten für den kommerziellen Walfang in Kauf,
* umfasst den Fang auch stark bedrohter Arten (wie Finnwale oder Seiwale),
* schwächt durch geplante Fangquoten für dasWalschutzgebiet Südpolarmeer den Status des 1996 eingerichteten antarktischen Schutzgebietes, und
* könnte durch die Einführung von Fangquoten für den kommerziellen Walfang die Aufhebung des diesbezüglichen Handelsverbots für Walprodukte des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) bewirken.
Aus diesen Gründen lehnt der Deutsche Bundestag den Kompromissvorschlag in der vorliegenden Fassung ab. Der Kompromissvorschlag erfüllt auch noch nicht die Anforderungen des gemeinsamen Standpunktes der EU vom 2. März 2009.
Der Deutsche Bundestag erwartet, dass ein möglicher Kompromiss die Walschutzziele konsequent umsetzt und dabei die Perspektive auf die völlige Beendigung des kommerziellen Walfangs eröffnet. Die Beendigung des kommerziellenWalfangs muss spätestens am Ende einer übergangsperiode stehen, innerhalb der die erreichten Fortschritte für einen verbesserten Walschutz regelmäßig überprüft werden. Weiterhin muss ein Kompromiss u.a. folgende Punkte umfassen:
* keine Quoten auf bedrohte Arten und Populationen (Rote Liste der IUCN und Wissenschaftsausschuss der IWC),
* kein Walfang in Schutzgebieten,
* eine stärkere Reduzierung und degressive Ausgestaltung der Quoten gegenüber den tatsächlichen Fangzahlen sowie wissenschaftliche Absicherung des Berechnungsverfahrens,
* die Verhinderung des Missbrauchs des „wissenschaftlichen“ Walfangs und
* eine Sicherstellung des derzeitigen Handelsverbots mit Erzeugnissen aus Walen nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen CITES.
Sollte über einen solchen Kompromiss auf der IWC-Jahreskonferenz 2010 keine Einigung erzielt werden, ist es statt strittiger Mehrheitsentscheidungen oder eines möglichen Scheiterns der IWC-Jahrestagung sinnvoller, den Kompromissvorschlag des IWC-Vorsitzenden allein zur Kenntnis zu nehmen und im Anschluss mit Blick auf die nächste Jahreskonferenz 2011 entsprechend der zuvor beschriebenen Maßgaben weiter zu verhandeln. Das Moratorium bleibt bestehen.
Weiterhin fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, sich für einen umfassenden IWC-Reformprozess und dafür einzusetzen, dass,
* der Walschutz wesentlicher Inhalt der IWC wird,
* neue Gefährdungsursachen genauso entschlossen angegangen werden wie derWalfang selbst,
* weitere Walschutzgebiete von der IWC ausgewiesen werden,
* alle Walfangtätigkeiten dauerhaft der Kontrolle der IWC unterstellt werden,
* der Walfang auf gefährdete Arten und Populationen schnellstmöglich beendet wird,
* alle dann noch möglichen Walfangtätigkeiten einer wissenschaftlichen Bewertung unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips und des ökosystemsansatzes unterworfen werden,
* indigener Walfang sich nur im Rahmen des lokalen Verbrauchs bewegt und der Erhaltungsstatus der Wale mittel- und langfristig weiter erheblich verbessert wird,
* Island in Hinblick auf den beantragten EU-Beitritt und auf den Erhalt und die Entwicklung der Walpopulationen den internationalen, auch von der Europäischen Union übernommenen Schutzbestimmungen gerecht wird.
(Quelle: Deutscher Bundestag)
Danke für den Link und die News.
Super Leistung der NGOs, dass sie die deutsche Delegation auf den richtigen Weg gebracht hat.
Trotzdem bin ich sketpisch, denn Ziel kann nur die Fortsetzung des Moratoriums, das Verbieten des Wissenschaftlichen (sinnlosen) Walfangs und die überprüfung der Rechtfertigung des Indigen Walfangs sein.
Ich glaube leider nicht an Zusagen wie: "danach werden wir" etc. denn in leeren Versprechungen sind Politiker absolute Profis. Und selbst, wenn es Regelungen für ein komplette Quote NULL nach einer kommerziellen Walfangphase geben sollte … warum sollten sich DANN die Walfangländer daran halten?