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Einspruch gegen Japans Walfang


Obwohl der japanischen Walfangflotte im März 2014 vom Internationalen Gerichtshof die Jagd auf Wale in antarktischen Gewässern untersagt wurde, sind – nach einem Jahr Pause – wieder Schiffe Richtung Süden unterwegs, um 333 Zwergwale zu töten.

Zwergwale in der Antarktis (Foto: Stefan Hendricks, Alfred-Wegener-Institut)

Zwergwale in der Antarktis
(Foto: Stefan Hendricks, Alfred-Wegener-Institut)

Der weltweite Protest gegen diesen Affront ist groß. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat gegen die Entscheidung Japans Einspruch erhoben.

Presseerklärung des BMEL

Anlässlich der Entscheidung der EU vom 2. Dezember 2015, sich der diplomatischen Initiative Neuseelands anzuschließen und gegen die Wiederaufnahme des sogenannten wissenschaftlichen Walfangs im Südpolarmeer gegenüber der japanischen Regierung zu protestieren, erklärt Bundesfischereiminister Christian Schmidt:

„Ich erwarte, dass Japan das Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von Ende März 2014 respektiert und sich an die in der Internationalen Walfangkommission (IWC) vereinbarten Regeln zum wissenschaftlichen Walfang hält. Es ist nicht akzeptabel, dass Japan jährlich Fangerlaubnisse für die Jagd auf 333 Zwergwale erteilt, obwohl dafür keine Genehmigung der IWC vorliegt. Das IGH-Urteil wird durch die Entscheidung Japans geradezu konterkariert.“

Hintergrund

Nach der 2014 von der IWC verabschiedeten Resolution zum wissenschaftlichen Walfang dürfen keine weiteren Sondergenehmigungen für den Walfang im Rahmen bestehender oder neuer Forschungsprogramme erteilt werden, bevor der IWC-Wissenschaftsausschuss bestätigt hat, dass diese mit der IWC-Konvention vereinbar sind.

Diese Bestätigung liegt jedoch für das neue japanische Forschungsprogramm NEWREP-A nicht vor. Im Gegenteil: Im Juni 2015 kam der IWC-Wissenschaftsausschuss zu dem Ergebnis, dass NEWREP-A den Erfordernissen der IWC-Konvention zum wissenschaftlichen Walfang nicht Rechnung trage, da es insbesondere an einer Rechtfertigung für die Anwendung tödlicher Untersuchungsmethoden fehle.

Japan hatte am 27. November 2015 der IWC mitgeteilt, dass es beabsichtige, Sondergenehmigungen zum wissenschaftlichen Walfang nach NEWREP-A zu erteilen. In diesem Rahmen sollen über einen 12-Jahreszeitraum jährlich 333 Zwergwale im Südpolarmeer gefangen und getötet werden.

Neuseeland, das bereits an dem IGH-Verfahren gegen das alte japanische Forschungsprogramm JARPA II beteiligt war, will mit einer Demarche (= mündlich vorgetragener diplomatischer Einspruch) offiziell gegen die Wiederaufnahme des wissenschaftlichen Walfangs durch Japan protestieren. Dieser Demarche hat sich die EU heute angeschlossen.
(Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

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